Ab Montag, 14.09.2020, gilt für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenschutzmaske (MNS).
Bei der Ampelfarbe „Gelb“ ist für alle Schularten Folgendes zu beachten:
- Grundsätzlich herrscht Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen.
- Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben außerhalb der Klassen - und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Schülerinnen und Schüler, denen das Tragen eines MNS aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung (z.B. SPF-Schülerinnen und Schüler) nicht zugemutet werden kann, müssen keinen MNS tragen.
- Singen im Unterricht ist nur mit MNS oder im Freien zulässig. Musizieren mit Blasinstrumenten ist nur im Freien möglich.
- Bewegung und Sport ist vorrangig im Freien, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand (zwei Meter) durchzuführen.