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AusBildung bis 18

Eine Initiative der österreichischen Bundesregierung

Was bringt AusBildung bis 18 für Jugendliche?

Der Arbeitsmarkt stellt an die Jugendlichen von heute immer höhere Anforderungen. Das Risiko von Arbeitslosigkeit ist für Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, viel höher als für Menschen mit einer weiterführenden Ausbildung.

Mit der AusBildung bis 18 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Jugendliche noch besser auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Das Ausbildungspflichtgesetz als Kern der Initiative AusBildung bis 18 gilt erstmals für jene Jugendlichen, deren Schulpflicht 2017 endet.

Eltern haben großen Einfluss auf das spätere Leben ihrer Kinder

Immer wieder brechen Jugendliche die Schule oder Lehre ab, nehmen eine Hilfsarbeit an oder ziehen sich ganz aus Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück. Hier tragen Sie als Eltern eine besondere Verantwortung. Helfen Sie mit, dass auch Ihr Kind eine gute Ausbildung bekommt und ermöglichen Sie Ihrem Kind eine gute Zukunft!

Durch die AusBildung bis 18 wird garantiert, dass Ihr Kind Unterstützung bekommt. Sind Jugendliche gefährdet, die Schule oder Ausbildung abzubrechen, werden sie vom Jugendcoaching begleitet. Außerdem wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan ausgearbeitet, der genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingeht.

Pflichten für Eltern

Ihr wichtigster Beitrag zur AusBildung bis 18 ist, in Ihrem Kind das Bewusstsein für den Wert einer Ausbildung zu stärken. Unterstützen Sie es dabei, nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule oder Ausbildung zu absolvieren!

Um Probleme so früh wie möglich zu erkennen, sind Sie als Eltern verpflichtet, zu melden, wenn Ihr Kind seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung besucht. Nehmen Sie so früh wie möglich mit der Koordinierungsstelle Kontakt auf!
Diese Meldepflicht gilt seit 1. Juli 2017.

Erfüllt mein Kind die Ausbildungspflicht?

Ihr Kind erfüllt die Ausbildungspflicht, wenn es eines der folgenden Angebote besucht:

  • Schule
  • berufliche Ausbildung wie Lehre, Überbetriebliche Ausbildung, Teilqualifizierung
  • vorbereitende Maßnahme für eine weitere Ausbildung
  • Nachholen eines Pflichtschulabschlusses
  • arbeitsmarktpolitische Angebote
  • Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf
  • eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung

Von der Ausbildungspflicht vorübergehend ausgenommen sind:

  • Jugendliche, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. Jugendcoaching, AMS oder Koordinierungsstellen stehen jungen Eltern aber gerne zur Verfügung, wenn sie ihre weiteren Bildungs- und Berufswege noch während der Karenz planen möchten
  • Jugendliche, die an einem Freiwilligen Sozialjahr, einem Freiwilligen Umweltjahr, einem Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland oder einem Freiwilligen Integrationsjahr teilnehmen
  • Jugendliche die an einem Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen
  • Jugendliche, die einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten

Strafen

Erfüllt Ihr Kind die Ausbildungspflicht nicht, drohen Ihnen Strafen.
Diese sehen wir aber nur als allerletztes Mittel. Wenn gerade kein Platz in einer passenden Schule oder Ausbildung zur Verfügung steht oder eine Schule oder Ausbildung erst nach Ablauf der vier Monate beginnt, hat auch dies keine Bestrafung zur Folge.

Bestraft werden Sie allerdings, wenn Sie jede Kontaktaufnahme und die damit verbundenen Unterstützungsangebote verweigert haben.

Sie zahlen 100 bis 500 Euro beim ersten Verstoß bzw. 200 bis 1.000 Euro im Wiederholungsfall.

Was passiert, wenn Sie Ihr Kind gemeldet haben?

Die Koordinierungsstelle nimmt mit Ihnen und Ihrem Kind Kontakt auf. Das Jugendcoaching wird Sie dann dabei unterstützen, ein für Ihr Kind passendes Angebot zu finden.

Sie haben Fragen zur Ausbildung bis 18?

Mein Kind ist HilfsarbeiterIn

Hilfsarbeit ist meist schlecht bezahlt und bietet kaum Chancen auf eine berufliche Weiterentwicklung und wenig Gehalt.

 

Hilfsarbeit von Jugendlichen ist nur erlaubt,

  • wenn sie neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung stattfindet oder
  • wenn sie ausdrücklich im Perspektiven- oder Betreuungsplan zeitlich befristet festgelegt wurde.


Während der Ferien darf Ihr Kind weiterhin Ferialjobs ausüben.

Unterstützung für Ihr Kind

Wird die Ausbildungspflicht nicht erfüllt, so sollen die Jugendlichen über ein mehrstufiges Verfahren wieder zurück in eine Schule oder Ausbildung gebracht werden. Dies passiert mit Unterstützung der regionalen Koordinierungsstellen, des Jugendcoachings und des AMS

 

Gemeinsam wird mit dem oder der Jugendlichen ein persönlicher Perspektiven- oder Betreuungsplan festgelegt. Darin steht, wie die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Das kann z.B. durch eine Schule, Lehre, weiterführende Ausbildung, Teilqualifizierung oder, falls nötig, vorbereitende Maßnahmen oder Nachholen eines Pflichtschulabschlusses erfolgen.

 

Dabei geht es vor allem um die Interessen und Talente der Jugendlichen!

Konkrete Angebote

Die Ausbildungspflicht kann erfüllt werden durch:

Besuch einer weiterführenden Schule

AHS, BMS oder BHS und Privatschulen, Schule für (psychiatrische) Gesundheits- und Krankenpflege, Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege, Schule für medizinische Assistenzberufe, Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst, Schule für Land- und Forstwirtschaft

Lehr­aus­bil­dung

Aus­bil­dung in einem Pfle­ge­hil­fe­lehr­gang

Aus­bil­dung in einem So­zi­al­be­treu­ungs­be­ruf

Teil­nah­me an einem an­er­kann­ten Kurs

Teil­nah­me an einem Sprach­kurs für Ju­gend­li­che

Teil­nah­me an einem An­ge­bot für Ju­gend­li­che mit Un­ter­stüt­zungs­be­darf

Teil­nah­me an An­ge­bo­ten und Pro­gram­men der au­ßer­schu­li­schen Ju­gend­ar­beit

Be­such von Schu­len oder Aus­bil­dun­gen im Aus­land

Teil­nah­me an einer Of­fi­ziers- oder Un­ter­of­fi­ziers­aus­bil­dung

Hier finden Sie die offizielle Liste der anerkannten Angebote und Maßnahmen, durch deren Absolvierung oder erfolgreichen Abschluss ihr Kind die Ausbildungspflicht erfüllen kann:

Anerkennung anderer Angebote und Maßnahmen

Andere Angebote können anerkannt werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Entscheidung fällt das Sozialministeriumservice. Dabei ist wesentlich, ob das Angebot oder die Beschäftigung die Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann.

Kon­takt zur Ko­or­di­nie­rungs­stel­le

Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur Ausbildung bis 18 haben,
schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!

 

info(at)ausbildungbis18.at
0800 700 118

Mo-Do 09:00-16:00 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr
kostenlos aus ganz Österreich

 

Ausbildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung

Quelle: https://www.ausbildungbis18.at/fuer-eltern/#