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18. Mai: Schule fährt hoch.

Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19

Die Anreise zur Schule

  • Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens einem Meter zu anderen Personen

 

Das Eintreffen vor/in der Schule

Beim Betreten der Schule gilt: --> Kurzfassung

  • Ankommende Personen (Schüler/innen  und Lehrer/innen) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Abstand halten!
  • Jede/r die/der eintrifft, geht sofort Richtung eigene Klasse - nicht Zusammenwarten, keine Menschenansammlung!
  • Eine schulfremde Person darf das Gebäude ausschließlich nach Terminvereinbarung mit dem Direktor betreten und hat dabei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
    Dies betrifft auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern.

 

Unmittelbar nach dem Betreten der Schule gilt: --> Kurzfassung

  • Hände waschen! Oder: Hände desinfizieren! 
  • Mund-Nasen-Schutz tragen! Alle Personen, die sich im Schulgebäude bewegen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Hygienemaßnahmen in der Schule (Klassenzimmer) --> Kurzfassung

  • Abstand halten! 
  • Hände waschen! Das gründliche Händewaschen gilt nicht nur nach Betreten der Schule, sondern soll den gesamten Tag über mehrmals durchgeführt werden, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc. Auch vor dem Wechsel in einen anderen Raum sollten immer die Hände gewaschen werden.
  • Nicht berühren! Weder Augen, noch Nase oder Mund sollen berührt werden!
  • Auf Atemhygiene achten! Husten oder Niesen --> Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen bedecken! Bei Verwendung eines Papiertaschentuchs --> sofort entsorgen!.
    Nicht singen! Nicht schreien!
  • Mund-Nasen-Schutz tragen! Wenn sich Personen durch das Schulgebäude bewegen, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen - z. B. in der Pause, beim Wechsel des Unterrichtsraumes, beim Gang aufs WC. Im gewohnten Klassenraum gilt keine Verpflichtung dazu.
  • Symptome? 1450 anrufen! Wenn eine Person im Gebäude Symptome aufweist oder befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein, muss diese Person sofort in einem eigenen, abgesonderten Raum untergebracht werden. Lehrperson oder Schulleiter kontaktiert 1450 und zusätzlich den amtsärztlichen Dienst
  • Krank? Zuhause bleiben! Jede Person, die sich krank fühlt, darf nicht in die Bildungseinrichtung kommen.
  • Risikogruppe? Wenn Unklarheit darüber besteht, ob eine Person oder eine mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Risikogruppe zählt, ist bitte zur Klärung die/der betreuende Hausärztin/Hausarzt bzw. Kinderärztin/Kinderarzt zu kontaktieren. Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten zuhause bleiben. Für Schüler/innen soll hier der Unterricht weiterhin über distance-learning/Homeschooling erfolgen.